Behinderte
und pflegebedürftige Sozialhilfebezieher kriegen kein Weihnachtsgeld
mehr. Stadt könnte das bezahlen.
WERSTEN. Wenn
Erna P. (58, Name geändert) Heiligabend mit Mann und Schwester Bescherung
feiern will, steht sie erstmals mit leeren Händen da. Die Frau, die
im geronto-psychiatrischen Lore-Agnes-Heim der Awo in Wersten wohnt, hat
kein Geld mehr für Geschenke. Wenn Gerda L. (65, Name ebenfalls geändert)
sich zum Fest bisher stets auf die Extra-Schachtel Zigaretten freuen konnte,
ist auch das jetzt vorbei. Beide - und mit ihnen 2000 Düsseldorfer
- bekommen die 31,90 Euro Weihnachtsbeihilfe nicht mehr. So will es das
Bundessozialgesetz, und darum kappt das Land die Zahlung. Was bereits seit
Anfang des Hartz-IV-Jahres im neuen Sozialgesetzbuch XII verankert ist
- erst jetzt kriegen es alle behinderten und pflegebedürftigen Heimbewohner
zu spüren.
Kein Cent bleibt mehr
übrig
"Das ist
eine absolute Katastrophe", platzt es aus Barbara Fischer (55) heraus.
Sie ist Vize-Leiterin und Pflegedienstchefin im Lore-Agnes-Heim an der
Nixenstraße. Dort müssen sich 90 Prozent aller 98 Bewohner seit
Jahresanfang mit dem eh schon um 40 Euro gekappten Taschengeld von 89,70
Euro begnügen - das ist es, was ihnen die Sozialhilfe zum Leben lässt.
Davon müssen sie alles bestreiten - vom Körperpflegemittel, über
die heiß begehrten Zigaretten oder ein Stück Kuchen bis hin
zum Frisörbesuch. Da bleibt kaum ein Cent im Monat übrig. Und
nun das noch. Eine Katastrophe auch, weil laut Fischer viele Bewohner das
Geld im Vorjahr als Vorschuss genutzt haben, um die neue Praxisgebühr
und die Zuzahlungen zu Medikamenten auszugleichen.
"Der Spielraum
für diese Menschen ist schon gering - jetzt wird er noch geringer",
wettert Franz-Josef Göbel vom Verein "Alte Löwen", der sich als
Lobby für die Senioren versteht: "Dass ein Gesetz, das auf Fordern
und Fördern aus ist, von alten Menschen nur fordert, ist unglaublich.
Es ist doch unbestritten, dass sich die Aufwendungen zu Weihnachten erhöhen."
Diese Sicht teilen auch Betroffene und haben bei den Sozialgerichten dutzende
Einstweilige Anordnungen beantragt - in Düsseldorf sind´s zehn
aus den umliegenden Städten. Eine wurde bereits abgelehnt! Detlef
Kerber, Vize-Präsident, erklärt allerdings, dass die Hauptverhandlungen
in den Kammern für Sozialhilfe noch ausstehen - das letzte Wort also
noch nicht gesprochen ist. Es wird in den nächsten zwei Monaten fallen.
Kosten: 66 000 Euro "Das
gehört zurückgenommen", fordert das DRK - und will gemeinsam
mit der Liga der Wohlfahrtsverbände den Gerichtsspruch abwarten, bevor
es handelt. Die Caritas pocht laut Chef Johannes Böcker auf "den Rechtsanspruch"
und hat bereits beim Sozialamt einen Antrag auf Auszahlung gestellt: "In
den Heimen steckt doch jeder sein ganzes Geld in die Pflege - da bleibt
nichts mehr übrig!"
Das scheint
das Land (im Gegensatz zu beispielsweise Niedersachsen anders zu sehen.
Nicht aber das Sozialamt. Chef Roland Buschausen gestern: "Sobald der zahlende
Landschaftsverband entschieden hat, geht das Geld bei uns raus. Im Etat
stehen dafür 66 000 Euro bereit." Und wenn es doch bei der Streichung
bleibt? Buschhausen: "Die Stadt könnte und wollte das aus eigener
Tasche bezahlen!" Ob das juristisch haltbar wäre - das müsste
allerdings erst geklärt werden.
Anna Lewy, NRZ,
22.Dezember 2005 |